Wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, muss krankenversichert sein. Dies ist per Gesetz so bestimmt und festgelegt. Die gesetzliche Krankenversicherung dient zum Erhalt der Gesundheit der Versicherten. Aber auch die Wiederherstellung oder die Verbesserung de Gesundheit der Versicherten muss durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet werden. Der Versicherte ist aber für die eigene Gesundheit mitverantwortlich. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dabei für die Aufklärung, Beratung und auch alle Leistungen zuständig. Zudem muss durch die Versicherung eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung sichergestellt werden.
Wer hat Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung?
Per Gesetz sind alle Arbeitnehmer, die die Einkommenspflichtgrenze unterschreiten, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge, die an die Krankenversicherung zu zahlen sind, berechnen sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich zum Beitragssatz kommt ein pauschaler Beitrag hinzu. Diese beträgt 0,9% des Bruttoeinkommens. In der gesetzlichen Krankenversicherung können alle Familienmitglieder bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert werden. Im Anschluss daran muss sich jedes Mitglied selbst versichern. Studenten zahlen bei allen gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz.
Gesetzlich Versicherte haben nicht die Wahl, ob eine Privatversicherung erfolgen soll. Vielmehr muss eine gesetzliche Versicherung ausgewählt werden. Erst wenn die Versicherten oberhalb der Einkommensgrenze liegen, kann eine private Krankenversicherung erfolgen. Die Ausnahmen bilden hier Selbstständige. Sie können sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder aber auch bei einer Privatversicherung absichern.




