Jeder kann einmal krank werden. Meist besteht dann auch nicht die Möglichkeit, den gewohnten Job nachzugehen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dann in solch einem Fall das bekannte Krankengeld. Auf diese Weise bekommen Arbeitnehmer für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung von dem eigenen Chef. Anschließen wird das Krankengeld dann in einer Höhe von 70 Prozent des Brutto- oder maximal 90 Prozent des Nettolohnes gezahlt.
Um das Krankengeld zu erhalten, muss der Versicherte dem Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis vom Arzt vorlegen.
Auch für Kinder gibt es Krankengeld
Eltern, deren Kinder mitversichert sind, haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie das kranke Kind zu Hause betreuen müssen. Aber auch die muss durch den Arzt bescheinigt werden. Bei der Krankenbetreuung der eigenen Kinder beträgt die Bezugsdauer für das Krankengeld aber nur 10 Tage für jedes Kind. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Bei mehr als zwei Kindern können sich die Arbeitnehmer maximal 25 Tage im Jahr freistellen lassen. Für Alleinerziehende sind es 50 Tage im Jahr.
Durch spezielle Krankenzusatzversicherungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzliches Krankengeld zu erhalten.




