In der eigentlichen privaten Haftpflichtversicherung sind nur kleine gezähmte Tiere mitversichert. Dennoch ist die Tierhaftpflichtversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung zu vergleichen.
Tierhalter können sich durch eine Tierhaftpflichtversicherung vor möglichen Schäden, die durch das Tier verursacht werden, schützen. Die Haftpflicht übernimmt auch dann den Schaden, wenn eine dritte Person geschädigt wird.
Der Tierhalter ist in der Pflicht
Wer absichtlich oder fahrlässig einen anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verpflichtet. Werden diese Schäden zum Beispiel durch einen Hund oder ein Pferd verursacht, so muss in diesen Fällen der Halter herangezogen werden. Eine Tierhaftpflichtversicherung verhindert, dass die Tiere für deren Halter zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko werden.
Viele Tierhalter glauben, dass eine private Haftpflichtversicherung auch Schäden der eigenen Tiere aufkommt. Dies ist aber nicht so. Die private Haftpflichtversicherung haftet nur für Schäden, die durch Kleintiere, wie zum Beispiel Kaninchen oder Wellensittichen verursacht werden.
Zu diesen Kleintieren gehören aber nicht Hunde, Pferde oder alle Zug- und Nutztiere. Eine Tierhaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die abgeschlossen werden kann. Tierhalter sollten sich gut überlegen, eine solche Versicherung abzuschließen. Denn die Kosten für Pflege und Verdienstausfall aber auch für die ärztlichen Behandlungen infolge eines Tierangriffes können sehr schnell in die Höhe schießen. Aber auch ein mögliches Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente kann für den Tierhalter ohne eine Tierhaftpflichtversicherung sehr teuer werden.
Eine Tierhaftpflichtversicherung kommt jedoch nicht für Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen auf. So können Kratzschäden im Fußboden nicht ersetzt werden. Halter von Kampfhunden finden in der Regel nur wenige Anbieter für eine Tierhaftpflichtversicherung.
Die Tierhaftpflichtversicherung wird manchmal auch als Tierhalterhaftpflicht bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung bezeichnet. Auch der Begriff Tierhalterversicherung ist manchmal zu lesen. Egal wie die Versicherung bezeichnet wird, es handelt sich immer um eine Haftpflichtversicherung für Tiere.




