Bei der Riester Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die vom Staat gefördert werden. Jeder Arbeitnehmer, der sich zudem auch noch in der gesetzlichen Rentenversicherung befindet, kann die Riester Rente als persönliche Altersvorsorge abschließen. Immer mehr wird die Riester Rente als persönliche Altersvorsorge wichtiger. Denn die gesetzliche Rente wird vielen Senioren im Alter nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard decken zu können.
Riester als Zukunft
Entwickelt wurde die Riester Rente vom Namensgeber Walter Riester. Hinter dieser Rente steckt die Idee, eine bezahlbare private Vorsorgungsmöglichkeit zu schaffen. Denn der Beitrag der Riester Rente wird jeweils immer vom eigenen Einkommen berechnet. Bei einem niedrigen monatlichen Einkommen muss auch nur ein geringer Beitrag gezahlt werden. Wer über ein hohes Einkommen verfügt, zahl einen entsprechenden Rentenbeitrag. Des Weiteren wird die Riester Rente auch noch durch Zulagen vom Staat gefördert.
Die Grundzulagen des Versicherungsnehmers, des möglichen Ehepartners und der Kinderzulagen ermitteln die Zulagen. Die Kinderzulagen werden für jedes Kind gezahlt. Alle Zulagen werden dem Vertrag der Riester Rente zugeordnet. Wird der Vertrag jedoch frühzeitig gekündigt, so sind auch alle Zulage hinfällig. Der Versicherte hat vor Beginn der Rentenzahlung die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Teil der Rente als Kapital ausgezahlt und der Rest als monatliche Rentenzahlungen erfolgen soll oder ob er nur eine monatliche Rente erhalten möchte.




