Unfallversicherung

Jeden Tag geschehen tausende von Unfällen. Denn die Unfallgefahren lauern immer und überall. Jeden kann es treffen. Denn laut Statistiken ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit oder auch im Haushalt. Bei diesen Unfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung dann nicht. Kinder auch Hausfrauen sind solchen Fällen überhaupt nicht abgesichert.   Zum Glück gehen die meisten Unfälle aber ohne bleibende Schäden der Gesundheit vonstatten. Sollte es dennoch zu schwerwiegenden Folgen nach einem Unfall kommen, sind in der Regel die medizinischen Vorrausetzungen so gut, dass Schlimmeres vermieden werden kann.

Dennoch kann es auch bei kleinen Verletzungen nach Unfällen dazukommen, dass die Betroffenen den beruf für eine bestimmt Zeit nicht ausüben können. In solch einem fall würde dann die private Unfallversicherung die Einkommensverluste ausgleichen. Aber auch Einschränkungen in der persönlichen Lebensqualität können gegenüber der Unfallversicherung geltend gemach werden.

Erleidet der Versicherte eine Gesundheitsschädigung, die durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis zurückzuführen ist, so liegt ein Unfall vor. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Tritt oder Schlag zum Beispiel gegen das Schienbein des Versicherten auch wirklich versichert ist. Die Schädigung muss jedoch unfreiwillig geschehen. So sind zum Beispiel der Freitod oder auch die Selbstverstümmelung nicht versichert. Nur körperliche Schäden sind versichert.

Psychische Reaktionen infolge des Unfalls, wie etwa ein Schock werden von der Unfallversicherung nicht getragen.